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   AG Bremen, 10.12.2004 - 7 C 227/2004, 7 C 227/04   

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https://dejure.org/2004,24120
AG Bremen, 10.12.2004 - 7 C 227/2004, 7 C 227/04 (https://dejure.org/2004,24120)
AG Bremen, Entscheidung vom 10.12.2004 - 7 C 227/2004, 7 C 227/04 (https://dejure.org/2004,24120)
AG Bremen, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 7 C 227/2004, 7 C 227/04 (https://dejure.org/2004,24120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autoschlüssel und Code-Karte gestohlen - Teilkaskoversicherung soll deshalb Austausch der Elektronik im Auto finanzieren

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1273
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 250/93

    Voraussetzungen des Ersatzes von Rettungskosten

    Auszug aus AG Bremen, 10.12.2004 - 7 C 227/04
    Diese Rettungsobliegenheit beginnt mithin objektiv spätestens mit dem Versicherungsfall, wobei in der Sachversicherung der Beginn der Rettungsobliegenheit nicht davon abhängig gemacht wird, dass der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, sondern es wird nach einhelliger Ansicht als ausreichend erachtet, wenn ohne Rettungsmaßnahmen ein versicherter Schaden unabwendbar wäre oder doch mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb kurzer Zeit eintreten würde, der Versicherungsfall also unmittelbar droht (vgl. Bundesgerichtshof, Urt. v. 13. Juli 1994, NJW-RR 1994, S. 1366, [BGH 13.07.1994 - IV ZR 250/93] m.w.N.; Prölss/Martin, VVG, 27A., RdNr. 3 zu § 62 VVG m.w.N.; vgl. aber auch aaO, RdNr. 4-6, die zutreffende Kritik, wonach bereits nach der sprachlichen Fassung die Rettungsobliegenheit, dann aber auch der Erstattungsanspruch, nicht schon vor Eintritt des Versicherungsfalles beginnen könne; zur einschränkenden Betrachtungsweise bei der Haftpflichtversicherung: Oberlandesgericht Köln, Urt. v. 30. April 2002, NVersZ 2002, S. 519).

    Generell ist mit "unmittelbar" gemeint, dass der Versicherungsfall in kurzer Zeit und mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne die Rettungsmaßnahme eintreten wird (Bundesgerichtshof, Urt. v. 13. Juli 1994, NJW-RR 1994, S. 1366 (1367) [BGH 13.07.1994 - IV ZR 250/93] m.w.N.).

  • OLG Köln, 30.04.2002 - 9 U 110/01

    Positive Vertragsverletzung des Vertrages durch falsche Angabe der Temperatur;

    Auszug aus AG Bremen, 10.12.2004 - 7 C 227/04
    Diese Rettungsobliegenheit beginnt mithin objektiv spätestens mit dem Versicherungsfall, wobei in der Sachversicherung der Beginn der Rettungsobliegenheit nicht davon abhängig gemacht wird, dass der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, sondern es wird nach einhelliger Ansicht als ausreichend erachtet, wenn ohne Rettungsmaßnahmen ein versicherter Schaden unabwendbar wäre oder doch mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb kurzer Zeit eintreten würde, der Versicherungsfall also unmittelbar droht (vgl. Bundesgerichtshof, Urt. v. 13. Juli 1994, NJW-RR 1994, S. 1366, [BGH 13.07.1994 - IV ZR 250/93] m.w.N.; Prölss/Martin, VVG, 27A., RdNr. 3 zu § 62 VVG m.w.N.; vgl. aber auch aaO, RdNr. 4-6, die zutreffende Kritik, wonach bereits nach der sprachlichen Fassung die Rettungsobliegenheit, dann aber auch der Erstattungsanspruch, nicht schon vor Eintritt des Versicherungsfalles beginnen könne; zur einschränkenden Betrachtungsweise bei der Haftpflichtversicherung: Oberlandesgericht Köln, Urt. v. 30. April 2002, NVersZ 2002, S. 519).
  • AG Hannover, 03.12.1998 - 546 C 13772/98

    Schließanlagenerneuerung nach Diebstahl des Kfz-Schlüssels ist keine

    Auszug aus AG Bremen, 10.12.2004 - 7 C 227/04
    So entspricht es in diesem Sinne einhelliger Ansicht, dass z.B. die Kosten, die der Versicherungsnehmer für die vorsorgliche Auswechslung der Schließanlage nach einem Fahrzeug- oder Schlüsseldiebstahl aufwendet, nicht nach den §§ 62, 63 VVG erstattungsfähig sind, da es sich hier lediglich um Schadensverhütungsmaßnahmen im vorbenannten Sinne handelt (vgl. nur: Stiefel/Hofmann, 17.A., RdNr. 14 zu § 63 VVG m.w.N.; entsprechend auch das von der Beklagten angeführte Urteil des AG Hannover vom 3. Dezember 1998, NVersZ 2000, S. 37; Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 5.A., RdNr. 405).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 12 U 21/07

    Betriebshaftpflichtversicherung: Anspruch auf Versicherungsschutz für den Betrieb

    Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung - wie auch sonst bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen - außer Betracht zu bleiben; versicherungswirtschaftliche Überlegungen können allenfalls insoweit Berücksichtigung finden, wie sie sich aus dem Wortlaut der Bedingungen für den verständigen Versicherungsnehmer unmittelbar erschließen (Senat NJW-RR 2005, 1273; VersR 2005, 547; BGH NJW-RR 2000, 1341).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.2005 - 12 U 197/05

    Versicherungsvertrag: Versicherungswert im Zeitpunkt des Schadensfalls

    Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben (Senat NJW-RR 2005, 1273; VersR 2005, 547; BGHZ 123, 83 und ständig).
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